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Wissenswertes

Was kostet eine Gesellenstunde?

„Über 40 Euro für eine Monteurstunde? Davon erhält der Geselle 12,00 Euro brutto und den Rest steckt sich der Chef in die Tasche!“

- So oder ähnlich sieht die Reaktion vieler Kunden nach Erhalt einer Handwerkerrechnung aus. Vorschnell lautet das Urteil, der Handwerker sei zu teuer.

Sparschwein

Der vom Handwerker geltend gemachte Stunden­ver­rech­nungs­satz ist jedoch nicht mit dem Stunden­lohn eines Mon­teurs, schon gar nicht mit dem erzielten Gewinn eines Betriebes gleich zu setzen.

Betrachtet man die Bestand­teile des Stun­den­ver­rech­nungs­sat­zes für eine Hand­wer­ker­stunde, so wird die hohe Per­sonal­inten­sität im Hand­werk deutlich. Stunden­lohn, darauf ent­fal­lende lohn­gebun­dene Kosten und an­tei­lige Gehälter pro Stunde ergeben schon über 60 Prozent des Ver­rech­nungs­satzes. Die übrigen Kosten mit einem Anteil von knapp 16 Prozent nehmen sich dagegen bescheiden aus.

Neben diesen Kosten­bestand­teilen, die die aktu­elle Situ­ation in vielen Hand­werks­betrie­ben darstellt, muss in die be­trieb­liche Kalku­lation auch ein ange­mes­sener Wagnis- und Gewinn­anteil ein­ge­rech­net werden. Die für dieses Beispiel an­ge­nom­menen 2,61 Euro pro Stunde bewegen sich im unters­ten Bereich, den ein Betrieb für eine gesunde Existenz anstreben muss. Betriebs­ver­gleiche in vielen Gewer­ken zeigen jedoch, dass häufig allen­falls ein kosten­decken­der Preis am Markt erzielbar ist, der Unter­nehmer quasi umsonst arbeitet. Als letzte Position kom­plettiert die Mehr­wert­steuer den Betrag, den der Hand­werks­meister dieses Bei­spiels ver­rechnen müsste.

ArtBertragProzent
+ Stundenlohn12,00 EUR26,54 %
+ Lohngebundene Kosten *9,92 EUR21,94 %
+ Gehälter Verwaltung +Technik)6,20 EUR13,71 %
= Personalkosten pro Stunde28,12 EUR
+ Übrige Kosten **7,27 EUR16,08 %
= Kosten gesamt pro Stunde35,39 EUR
+ Notwendiger Wagnis- u. Gewinnzuschlag2,61 EUR5,77 %
= Stundenverrechnungssatz netto38,00 EUR
+ Mehrwertsteuer7,22 EUR15,96 %
= Stundenverrechnungssatz brutto45,22 EUR100,00 %

* Die lohngebundenen Kosten oder Lohnnebenkosten beinhalten die Arbeit­geber­anteile zur Sozial­versi­cherung (Kranken-, Renten-, Arbeits­losen- und Pflege­versi­cherung sowie die Berufs­genos­sen­schafts­bei­träge), Sonder­zahlung (Weih­nachts­geld), Lohn für Aus­fall­zeiten (gesetz­liche Feier­tage, Urlaub, Lohn­fort­zahlung, Fort­bil­dungs­maß­nahmen) sowie nicht ver­rechen­bare betrieb­liche An­wesen­heits­zeiten (Leer­lauf, Gewähr­leistung, Kulan­zen etc.). Sie ergeben als Auf­schlag auf den Stunden­lohn einen Wert von 76,1 %.

** Zu den übrigen Kosten gehören u.a. die Abschreibungen, Energiekosten, Haus- und Grund­stücks­auf­wen­dungen, Rechts- und Bera­tungs­kosten, Maschinen- und Geräte­kosten, Zinsen und betrieb­liche Steuern.

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